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Vorsicht Kaution! So schnell bist du dein Geld los

  • Autorenbild: Eva-Maria Meidl
    Eva-Maria Meidl
  • 28. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit


Beim Abschluss eines Mietvertrags wird oft nicht nur die Miete fällig, sondern auch eine Mietkaution. Diese Sicherheitsleistung soll den Vermieter gegen Schäden oder Mietrückstände absichern. Doch wie hoch darf die Kaution eigentlich sein – und wann muss sie zurückgezahlt werden?


Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine finanzielle Absicherung für den Vermieter. Sie deckt mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis ab, etwa ausstehende Mieten oder Schäden an der Wohnung. Wichtig: Eine Kaution darf nur verlangt werden, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.


Wie hoch darf die Mietkaution sein?

In Österreich wird die Höhe der Kaution frei vereinbart. Üblich sind drei Nettomieten, wobei gesetzlich sogar bis zu sechs Nettomieten erlaubt sind. In Ausnahmefällen, etwa bei besonders teurer Einrichtung, kann die Kaution auch höher ausfallen.


Zahlung und Anlage der Kaution

Die Kaution kann auf verschiedene Arten übergeben werden:

  • Barkaution: Direkte Übergabe an den Vermieter (muss insolvenzsicher aufbewahrt werden).

  • Sparbuch: Vom Mieter eröffnet und an den Vermieter verpfändet.

  • Kautionskonto: Speziell gesicherte Bankkonten für Mietkautionen.

  • Tagesgeldkonto: Alternative, wenn die Verpfändung sichergestellt ist.

  • Kautionsversicherung: Eine Versicherung garantiert die Zahlung im Schadensfall.

Seit der Wohnrechtsnovelle 2009 müssen Vermieter die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen sicher und fruchtbringend anlegen.


Wann bekommt man die Kaution zurück?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution samt Zinserträgen zurückzahlen – vorausgesetzt, es bestehen keine Ansprüche wegen Schäden oder Mietrückständen.Die Rückzahlung sollte rasch erfolgen, sobald die Wohnung überprüft wurde.Wichtig zu wissen: Mieter:innen haben bis zu 30 Jahre Zeit, die Rückzahlung der Kaution einzufordern.


Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Eine vollständige oder teilweise Einbehaltung ist nur bei:

  • offenen Mietrückständen,

  • gröberen Schäden an der Wohnung,

  • fehlenden Einrichtungsteilen möglich.

Normale Gebrauchsspuren müssen akzeptiert werden und dürfen nicht zu Abzügen führen.


Fazit

Die Mietkaution bietet Schutz für beide Seiten – aber nur, wenn klare Regeln beachtet werden. Für Mieter:innen bedeutet das: Den Vertrag genau prüfen, Übergabeprotokolle erstellen und bei Auszug auf eine ordentliche Abwicklung achten.

 
 
 

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