Gemeinsame Immobilie, kein Trauschein – warum ein Partnerschaftsvertrag so wichtig ist
- Eva-Maria Meidl
- vor 5 Tagen
- 2 Min. Lesezeit

In Österreich leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen – oft über Jahre hinweg.Liebe, Vertrauen und gemeinsame Pläne ersetzen für viele den klassischen Ehevertrag.Doch was passiert, wenn es schiefgeht – und man eine gemeinsame Immobilie besitzt?
Die Realität zeigt: Ohne klare vertragliche Vereinbarung kann genau das zum emotionalen und finanziellen Desaster führen.
Liebe ist kein Vertrag – eine Immobilie aber schon
Der Hauskauf ist oft der größte finanzielle Schritt im Leben. Wird dieser gemeinsam – aber ohne Trauschein – umgesetzt, entsteht eine sogenannte Miteigentumsgemeinschaft.Doch was viele nicht wissen: Wer wie viel eingebracht oder finanziert hat, ist rechtlich nicht automatisch geschützt. Im Grundbuch zählt meist nur der eingetragene Anteil – und der muss nicht der Realität entsprechen.
Was regelt ein Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft stehen.Er kann regeln:
Wer wie viel zur Finanzierung beigetragen hat
Wem welche Anteile an der Immobilie gehören
Wie im Trennungsfall mit dem Haus oder der Wohnung umgegangen wird
Was mit gemeinsamem Vermögen oder Schulden passiert
Wer im Fall des Todes wie abgesichert ist (ergänzend zum Testament)
Gerade bei einer gemeinsamen Immobilie ist ein solcher Vertrag Gold wert – weil er Streit, Unsicherheiten und lange Gerichtsverfahren vermeiden kann.
Was passiert ohne Vertrag?
Kommt es zur Trennung, kann es kompliziert werden:
Wer bleibt in der Immobilie?
Was passiert, wenn nur einer im Grundbuch steht, der andere aber mitbezahlt hat?
Wer bekommt was zurück?
Was passiert mit einem Kredit, der auf beide lautet?
Antwort: Ohne Vertrag muss das oft vor Gericht geklärt werden – mit ungewissem Ausgang.
Häufiger Irrtum: „Wir sind eh fair zueinander“
Das mag im Guten stimmen – doch im Trennungsfall zählt, was rechtlich beweisbar ist. Und gerade dann ist der Wunsch nach Fairness oft sehr einseitig.
Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist kein Misstrauen – sondern Vorsorge. So wie eine Haushaltsversicherung. Man hofft, sie nie zu brauchen. Aber ist dankbar, wenn’s drauf ankommt.
Fazit: Vertrag statt Bauchgefühl
Wer zusammenlebt, gemeinsam Vermögen aufbaut und sich absichern will, sollte über einen Partnerschaftsvertrag nachdenken – besonders bei Immobilien.
Denn: Was heute gemeinsam entschieden wird, kann morgen Klarheit schaffen.
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