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Gemeinsame Immobilie, kein Trauschein – warum ein Partnerschaftsvertrag so wichtig ist

  • Autorenbild: Eva-Maria Meidl
    Eva-Maria Meidl
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit


In Österreich leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen – oft über Jahre hinweg.Liebe, Vertrauen und gemeinsame Pläne ersetzen für viele den klassischen Ehevertrag.Doch was passiert, wenn es schiefgeht – und man eine gemeinsame Immobilie besitzt?

Die Realität zeigt: Ohne klare vertragliche Vereinbarung kann genau das zum emotionalen und finanziellen Desaster führen.


Liebe ist kein Vertrag – eine Immobilie aber schon

Der Hauskauf ist oft der größte finanzielle Schritt im Leben. Wird dieser gemeinsam – aber ohne Trauschein – umgesetzt, entsteht eine sogenannte Miteigentumsgemeinschaft.Doch was viele nicht wissen: Wer wie viel eingebracht oder finanziert hat, ist rechtlich nicht automatisch geschützt. Im Grundbuch zählt meist nur der eingetragene Anteil – und der muss nicht der Realität entsprechen.


Was regelt ein Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft stehen.Er kann regeln:

  • Wer wie viel zur Finanzierung beigetragen hat

  • Wem welche Anteile an der Immobilie gehören

  • Wie im Trennungsfall mit dem Haus oder der Wohnung umgegangen wird

  • Was mit gemeinsamem Vermögen oder Schulden passiert

  • Wer im Fall des Todes wie abgesichert ist (ergänzend zum Testament)

Gerade bei einer gemeinsamen Immobilie ist ein solcher Vertrag Gold wert – weil er Streit, Unsicherheiten und lange Gerichtsverfahren vermeiden kann.


Was passiert ohne Vertrag?

Kommt es zur Trennung, kann es kompliziert werden:

  • Wer bleibt in der Immobilie?

  • Was passiert, wenn nur einer im Grundbuch steht, der andere aber mitbezahlt hat?

  • Wer bekommt was zurück?

  • Was passiert mit einem Kredit, der auf beide lautet?

Antwort: Ohne Vertrag muss das oft vor Gericht geklärt werden – mit ungewissem Ausgang.


Häufiger Irrtum: „Wir sind eh fair zueinander“

Das mag im Guten stimmen – doch im Trennungsfall zählt, was rechtlich beweisbar ist. Und gerade dann ist der Wunsch nach Fairness oft sehr einseitig.

Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist kein Misstrauen – sondern Vorsorge. So wie eine Haushaltsversicherung. Man hofft, sie nie zu brauchen. Aber ist dankbar, wenn’s drauf ankommt.


Fazit: Vertrag statt Bauchgefühl

Wer zusammenlebt, gemeinsam Vermögen aufbaut und sich absichern will, sollte über einen Partnerschaftsvertrag nachdenken – besonders bei Immobilien.

Denn: Was heute gemeinsam entschieden wird, kann morgen Klarheit schaffen.


 
 
 

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