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Missverständnisse bei Scheidungen: Was wirklich zählt

  • Autorenbild: Eva-Maria Meidl
    Eva-Maria Meidl
  • 27. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Scheidungen sind selten einfach, und die zahlreichen Mythen, die sich darum ranken, machen es nicht leichter. Begriffe wie „Eheverfehlung“, „Unterhalt“ oder „Obsorge“ sorgen oft für Verwirrung. Was stimmt wirklich, wenn es um die Auflösung einer Ehe geht? Zeit, ein paar gängige Irrtümer aus dem Weg zu räumen!


Untreue – Ein Scheidungsgrund, aber nicht immer entscheidend

Viele denken, Ehebruch sei heutzutage kein ernstzunehmender Scheidungsgrund mehr. Falsch gedacht! Untreue kann nach wie vor als schwere Eheverfehlung gelten und damit Einfluss auf Unterhaltsansprüche haben – insbesondere dann, wenn die Schuldfrage eine Rolle spielt. Aber aufgepasst: Es ist nicht so, dass jede Affäre automatisch zu einer „Schuld-Scheidung“ führt. Hier kommt es darauf an, wie gravierend der Vertrauensbruch war und welche Auswirkungen er auf die Ehe hatte.


Auszug aus der Wohnung: Lieber gut überlegen

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass man erst aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, um sich scheiden lassen zu können. Dabei ist es rechtlich gar nicht erforderlich, getrennte Wohnsitze zu haben, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird. Vorsicht jedoch vor voreiligem Handeln: Wer ohne Absprache auszieht, könnte sich dem Vorwurf des „böswilligen Verlassens“ aussetzen – ein Punkt, der bei der Scheidung durchaus negativ bewertet werden kann.


Sorgerecht: Nicht immer „Mama hat das letzte Wort“

„Die Kinder bleiben sowieso bei der Mutter“ – ein Satz, den man oft hört, der aber nicht mehr den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten entspricht. Seit 2013 ist die gemeinsame Obsorge in Österreich der Standard. Alleinige Obsorge wird nur in Ausnahmefällen zugesprochen, etwa wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder die Eltern nicht miteinander kommunizieren können. Das Kontaktrecht hat sich zudem weiterentwickelt, sodass es immer häufiger zu gleichwertigen Betreuungsmodellen kommt, bei denen auch Väter eine aktive Rolle spielen.


Nachehelicher Unterhalt: Keine Garantie

Die Vorstellung, dass Frauen nach einer Scheidung grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt haben, hält sich hartnäckig – entspricht aber nicht der Realität. Ob es nach der Ehe zu Unterhaltszahlungen kommt, hängt stark von den Umständen ab. Wenn einer der Partner überwiegend schuldig ist und darüber hinaus deutlich mehr verdient, kann Unterhalt zugesprochen werden. Es gibt allerdings auch Modelle wie den sogenannten „Kindererziehungsfall“, bei dem verschuldensunabhängig Unterhalt gezahlt wird – diese Zahlungen sind jedoch meist begrenzt und weniger üppig als bei klassischen Unterhaltsansprüchen.


Vermögensaufteilung: Es geht nicht nur ums Eigentum

Eines der größten Missverständnisse bei Scheidungen betrifft die Vermögensaufteilung. Viele gehen davon aus, dass sich bei einer Trennung die Eigentumsverhältnisse direkt in der Aufteilung widerspiegeln – also wer was bezahlt hat, behält es. Weit gefehlt! Tatsächlich wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen in der Regel unabhängig von den Eigentumstiteln geteilt. Das betrifft sowohl Immobilien als auch Sparguthaben und Haushaltsgegenstände. Ein Partner, der sich in der Ehe um den Haushalt gekümmert hat, steht also keineswegs schlechter da als derjenige, der das Einkommen erzielt hat.


Fazit: Klärung schafft Klarheit

Scheidungen sind kompliziert, aber viele Missverständnisse lassen sich vermeiden, wenn man frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nimmt. So kann man sich auf klare Vereinbarungen einigen und Konflikte minimieren. Eine Scheidung muss nicht in einem endlosen Rechtsstreit enden – mit den richtigen Informationen und Absprachen lässt sich auch in stürmischen Zeiten eine faire Lösung finden.




Eva-Maria Meidl LL.B., LL.M.

 
 
 

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