
Die Weihnachtszeit bringt nicht nur Vorfreude und Glanz, sondern auch potenziellen Konfliktstoff mit sich. Insbesondere in Mehrparteienhäusern kann die Frage aufkommen, wie weit die Dekoration von Balkonen, Fenstern oder Gemeinschaftsbereichen gehen darf. Ein kurzer Überblick zeigt, was rechtlich erlaubt ist und worauf bei der Installation von Lichterketten und Weihnachtsbeleuchtung zu achten ist.
Lichterketten am Balkon: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter ihren Balkon oder ihre Fenster weihnachtlich dekorieren, solange dabei keine Beeinträchtigungen für Nachbarinnen und Nachbarn entstehen. Zu berücksichtigen ist jedoch die Hausordnung, die oftmals Regelungen zu optischen Veränderungen der Außenfassade enthält. Bei besonders auffälliger Beleuchtung, die auch von der Straße aus sichtbar ist, kann die Zustimmung des Vermieters notwendig werden.
Besondere Vorsicht ist bei Gemeinschaftsbereichen wie Stiegenhäusern geboten. Hier darf keine private Dekoration angebracht werden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Sicherheit muss stets gewährleistet bleiben, beispielsweise durch freie Fluchtwege und keine brennbaren Materialien.
Lärmbelästigung durch Lichterspiele und Musik
Blinkende Lichterketten oder Dekorationen mit Geräuscheffekten erfreuen nicht alle. Lärm, der über Zimmerlautstärke hinausgeht oder die Nachtruhe stört, kann als unzulässige Belästigung angesehen werden. Das Landesgericht Linz urteilte, dass in solchen Fällen sogar Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können.
Eine Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft vermeidet Konflikte. Lichterketten mit Timerfunktion können beispielsweise sicherstellen, dass die Beleuchtung nachts ausgeschaltet ist.
Stromverbrauch und Sicherheit
Die Installation von Lichterketten bringt neben der Freude über die festliche Beleuchtung auch Verantwortung mit sich. Besonders bei älteren Produkten sollte auf Prüfsiegel und den technischen Zustand geachtet werden, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden. Energiesparende LED-Lichterketten stellen eine umweltfreundliche und stromsparende Alternative dar.
Werden Lichterketten auf Balkonen oder Terrassen angebracht, ist darauf zu achten, dass diese für den Außenbereich geeignet und ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sind.
Gemeinsame Lösungen fördern den Weihnachtsfrieden
In Wohnanlagen kann eine Abstimmung mit den Nachbarinnen und Nachbarn sinnvoll sein. Eine gemeinsame Dekoration, beispielsweise im Eingangsbereich oder im Garten, fördert die Gemeinschaft und sorgt für ein einheitliches Erscheinungsbild.
Ein harmonisches Miteinander ist das Ziel, besonders in der Weihnachtszeit. Klare Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme sind der Schlüssel zu einer friedlichen und festlichen Atmosphäre.
Fazit
Weihnachtsbeleuchtung bringt Freude und Glanz in die dunklen Wintermonate, doch sollten rechtliche Vorgaben und die Interessen der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Ob Lichterketten am Balkon, festliche Projektionen auf der Hausfassade oder Dekoration im Stiegenhaus – ein respektvoller Umgang miteinander bewahrt den Weihnachtsfrieden und ermöglicht eine besinnliche Adventszeit.
Eva-Maria Meidl LL.B. LL.M.
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