Trennung ohne Trauschein: Was tun bei der Beendigung einer Lebensgemeinschaft?
- Eva-Maria Meidl
- 6. Okt. 2024
- 2 Min. Lesezeit

Immer mehr Paare entscheiden sich, ohne Trauschein zusammenzuleben. Doch was passiert, wenn die Lebensgemeinschaft endet? Anders als bei einer Ehe gibt es keine klaren gesetzlichen Regelungen, die den Ausgleich von Vermögen oder Unterhalt betreffen. Trotzdem bestehen rechtliche Möglichkeiten, um Ansprüche geltend zu machen. Hier erfährst du, was bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft wichtig ist und welche Schritte unternommen werden sollten.
Vermögensaufteilung: Wer bekommt was?
Bei der Beendigung einer Lebensgemeinschaft gilt das Prinzip der „Trennung der Güter“. Das bedeutet, dass jeder Partnerin das behält, was er*sie in die Beziehung eingebracht oder während der Zeit gemeinsam erwirtschaftet hat. Gemeinsame Anschaffungen wie Möbel, Autos oder Bankkonten müssen allerdings aufgeteilt werden. Da dies oft zu Streitigkeiten führen kann, ist es ratsam, bereits während der Beziehung klare Vereinbarungen zu treffen – etwa durch einen Partnerschaftsvertrag. Dieser Vertrag legt fest, wie das gemeinsame Vermögen im Trennungsfall aufgeteilt wird und kann viel Stress und Unsicherheiten vermeiden.
Unterhalt: Wer trägt die Verantwortung?
Im Gegensatz zur Ehe gibt es bei einer Lebensgemeinschaft in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung. Das bedeutet, dass jeder Partnerin grundsätzlich selbst für den eigenen Lebensunterhalt verantwortlich ist. Eine Ausnahme kann jedoch bestehen, wenn eine Partnerin während der Beziehung stark zum Haushalt beigetragen oder die Betreuung der Kinder übernommen hat und dadurch berufliche Nachteile entstanden sind. In solchen Fällen könnte unter bestimmten Umständen eine finanzielle Unterstützung gefordert werden.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Ein häufiger Konflikt nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft betrifft die gemeinsame Wohnung. Wer darf bleiben? Wer muss gehen? Wenn beide Partnerinnen im Mietvertrag stehen, bleibt die Situation nach der Trennung oft kompliziert, denn beide haften weiterhin für die Miete. Es ist wichtig, frühzeitig zu klären, ob der Mietvertrag geändert, gekündigt oder jemand auszieht und die Wohnung übernimmt. Bei Eigentumswohnungen bleibt derdie Eigentümer*in in der Regel weiterhin im Besitz, es sei denn, es wurde gemeinsam in die Immobilie investiert.
Sorgerecht und Kindesunterhalt
Wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, gelten bei einer Trennung dieselben Regeln wie bei geschiedenen Ehepaaren. Beide Elternteile haben das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel bestehen, es sei denn, es gibt eine anderslautende Vereinbarung oder das Gericht trifft im Interesse des Kindes eine Entscheidung. Auch der Kindesunterhalt ist unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern zu leisten, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Was tun, um Streit zu vermeiden?
Um Streitigkeiten nach der Trennung zu vermeiden, ist es ratsam, sich bereits während der Lebensgemeinschaft Gedanken über finanzielle Fragen zu machen. Ein Partnerschaftsvertrag kann eine gute Lösung sein, um Vermögensfragen, gemeinsame Anschaffungen oder auch die Wohnsituation klar zu regeln. Wer dies rechtzeitig angeht, spart sich im Falle einer Trennung unangenehme Auseinandersetzungen und schafft klare Verhältnisse.
Fazit: Vorsorge schafft Klarheit
Die Trennung einer Lebensgemeinschaft kann kompliziert sein, da viele rechtliche Aspekte, die in einer Ehe gelten, hier nicht automatisch greifen. Wer sich rechtzeitig absichert, sei es durch Verträge oder klare Absprachen, sorgt dafür, dass im Fall einer Trennung faire Lösungen möglich sind. So können beide Partner*innen die Beziehung ohne zusätzliche Konflikte beenden und gestärkt in die Zukunft blicken.
Eva-Maria Meidl LL.M.
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