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"Schatz, das war nur Freundschaft!" – Was wirklich als Eheverfehlung zählt

  • Autorenbild: Eva-Maria Meidl
    Eva-Maria Meidl
  • 13. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Beziehungen können kompliziert sein, vor allem, wenn man vor dem Scheidungsrichter steht und es plötzlich um Begriffe wie „Eheverfehlung“ geht. Was genau verbirgt sich hinter diesem schwergewichtigen Wort? Und welche Taten führen tatsächlich zur Scheidung mit Schuldfrage? Spoiler: Es ist nicht immer der klassische Seitensprung, der als Ehebruch zählt.


Eheverfehlung – Mehr als nur Fremdgehen

Die meisten denken bei Eheverfehlungen automatisch an Betrug – und ja, das gehört dazu. Doch das Gesetz sieht diesen Begriff deutlich weiter gefasst. Eheverfehlungen umfassen nämlich auch alles, was das Vertrauen zwischen Ehepartnern grundlegend zerstört. Das kann von Gewalt über Demütigungen bis hin zur Weigerung, den gemeinsamen Haushalt zu führen, reichen. Und ja, sogar ständige Verweigerung von Zärtlichkeit kann ein Fall sein. Ehe ist eben mehr als nur Treue – es ist ein Paket aus Verpflichtungen, gegenseitigem Respekt und Fürsorge.


Untreue: Es gibt mehr als nur körperliche Seitensprünge

Der größte Klassiker unter den Eheverfehlungen? Natürlich der Seitensprung. Aber was viele nicht wissen: Es geht nicht immer um körperliche Untreue. Schon intensive emotionale Verbindungen zu einer dritten Person, sogenannte „emotionale Affären“, können als Eheverfehlung gelten, wenn sie das Vertrauen des Partners nachhaltig erschüttern. Es reicht also nicht immer die Ausrede „Wir haben uns doch nur gut verstanden!“. Auch das tägliche Chatten mit der „besten Freundin“ kann schnell problematisch werden, wenn es das Gefühl gibt, die Grenze zur Intimität sei überschritten.


Freundschaft als Eheverfehlung? Tatsächlich möglich!

Ja, du hast richtig gelesen. In Österreich kann eine übertriebene Freundschaft ebenfalls als Eheverfehlung gewertet werden, wenn der andere Ehepartner sich vernachlässigt fühlt. Klingt verrückt, oder? Aber das Gesetz steht ganz auf der Seite dessen, der emotionale Untreue vermutet. Natürlich muss es dafür deutliche Anzeichen geben – doch es zeigt, dass Eheverfehlungen nicht nur zwischen den Laken stattfinden. Eine enge emotionale Bindung außerhalb der Ehe kann für den Richter genauso schwer wiegen wie ein Seitensprung.


Gewalt und Demütigung: Die härtesten Verfehlungen

Untreue ist schlimm, aber noch schwerwiegender sind Eheverfehlungen, die die körperliche und psychische Gesundheit betreffen. Gewalt – sei sie physisch oder psychisch – ist ein sofortiger Scheidungsgrund. Drohungen, Erniedrigungen oder auch das bewusste Herausdrängen des Partners aus dem sozialen Umfeld sind massive Verstöße gegen die ehelichen Pflichten und führen ohne Frage zur „schweren Eheverfehlung“.


Fazit: Klare Regeln in stürmischen Zeiten

Eine Ehe ist ein Bündnis, das auf Vertrauen und gegenseitiger Verantwortung basiert. Eheverfehlungen können viele Formen annehmen – von körperlicher Untreue über emotionale Affären bis hin zu Missachtung und Gewalt. Wenn du in einer Ehe feststellst, dass die Grenzen dessen, was für dich akzeptabel ist, überschritten werden, lohnt es sich, genau hinzusehen. Rechtlich stehen die Chancen gut, für eine Verfehlung den entsprechenden Ausgleich zu bekommen. Aber wie immer gilt: Kommunikation ist der Schlüssel, um viele dieser Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.


Eva-Maria Meidl LL.B., LL.M.







Fotohinweis:

Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/zeshdo-44355089/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=8906560">zes dho</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=8906560">Pixabay</a>

 
 
 

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