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Fremdgehen – nur ein moralischer Fehltritt oder ein echter Scheidungsgrund?

  • Autorenbild: Eva-Maria Meidl
    Eva-Maria Meidl
  • 31. Aug. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Okt. 2024

Untreue in einer Ehe ist mehr als nur ein Vertrauensbruch. Für viele stellt sich die Frage: Reicht ein Seitensprung aus, um eine Ehe endgültig zu beenden? In Österreich kann Ehebruch tatsächlich als Scheidungsgrund angeführt werden – doch die rechtlichen Konsequenzen sind komplexer, als man denkt.


Wann wird Ehebruch rechtlich relevant?


Grundsätzlich gilt: Wer seinem Partner in der Ehe untreu wird, verletzt damit die eheliche Treuepflicht. Das ist nicht nur ein moralisches, sondern auch ein rechtliches Problem. Ehebruch kann die Grundlage für eine Scheidung „aus Verschulden“ sein. Das bedeutet, dass der untreue Partner als Hauptverantwortlicher für das Scheitern der Ehe angesehen wird. Doch reicht ein einmaliger Fehltritt wirklich aus, um als „verschuldensschuldig“ zu gelten?


Die entscheidende Frage: Wie wirkt sich Ehebruch auf die Scheidung aus?


In einem Scheidungsverfahren muss der Betrogene den Ehebruch nachweisen. Es reicht nicht aus, nur Vermutungen anzustellen oder Andeutungen zu machen – handfeste Beweise sind nötig. Hat der betrogene Partner den Ehebruch vergeben, wird dieser als Scheidungsgrund hinfällig. Vergebung setzt jedoch voraus, dass der Betrogene Kenntnis vom Seitensprung hatte und trotzdem die Ehe fortsetzen wollte.


Aber was passiert, wenn der Ehebruch nachgewiesen wird? In einem solchen Fall kann das Gericht den untreuen Partner als „hauptschuldigen“ Part verurteilen. Dies kann sich nicht nur auf den Unterhalt, sondern auch auf die Verteilung des ehelichen Vermögens auswirken. Besonders relevant wird dies, wenn der betrogene Partner finanziell schlechter gestellt ist – hier könnte das Urteil zugunsten des Betrogenen ausfallen.


Die Rolle des eigenen Verhaltens – Was, wenn beide Partner schuldig sind?


Interessant wird es, wenn beide Partner die Treue gebrochen haben. In solchen Fällen kann das Gericht eine „Schuldaufteilung“ vornehmen. Das bedeutet, dass der Ehebruch beider Partner berücksichtigt wird, was zu einem komplizierten und oft langwierigen Verfahren führen kann. Die Schuldaufteilung beeinflusst nicht nur den Ausgang der Scheidung, sondern auch die Regelungen bezüglich Unterhalt und Vermögen.


Fazit: Ehebruch als Scheidungsgrund – ein zweischneidiges Schwert


Wer glaubt, ein Seitensprung sei eine schnelle Lösung, um eine unerträgliche Ehe zu beenden, irrt. Der Weg zu einer Scheidung „aus Verschulden“ ist rechtlich komplex und emotional belastend. Doch für manche kann dieser Schritt der einzige Weg sein, um sich aus einer unglücklichen Beziehung zu befreien und einen Neuanfang zu wagen. Entscheidend ist jedoch, die rechtlichen Konsequenzen genau abzuwägen und sich bei Bedarf rechtlichen Rat zu holen.


In jedem Fall zeigt sich: Ehebruch mag ein starkes moralisches Argument sein, doch im rechtlichen Kontext ist er alles andere als eine einfache Angelegenheit.


Eva-Maria Meidl LL.M.



 
 
 

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