Dürfen Minderjährige zu Ostern online einkaufen? 🐣📦
- Eva-Maria Meidl
- 5. Apr.
- 1 Min. Lesezeit

Was Eltern rund um Ostergeschenke und Online-Shopping wissen sollten
Gerade zu Ostern ist die Versuchung groß: Spielzeug, Technik oder Kleidung lassen sich schnell und einfach online bestellen – auch von Kindern und Jugendlichen selbst. Aber dürfen sie das überhaupt? Hier kommt die rechtliche Einordnung:
👶 Kinder unter 7 Jahren – keine Geschäftsfähigkeit
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig. Sie dürfen weder online noch offline gültige Verträge abschließen – auch nicht mit Taschengeld.➡️ Online-Bestellungen durch Kinder unter 7 sind rechtlich ungültig!
👧 Kinder von 7 bis 13 Jahren – beschränkt geschäftsfähig
Sie dürfen kleine Käufe tätigen, wenn sie das Geld selbstständig bekommen haben (z. B. Taschengeld).Beispiel: Ein günstiges Spiel oder Buch kann okay sein – aber nur, wenn der Preis angemessen ist und sie den Kauf mit ihrem Geld bestreiten.➡️ Teurere Einkäufe oder Abos sind ohne Zustimmung der Eltern nicht gültig!
🧑🎓 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren – eingeschränkt geschäftsfähig
Jugendliche dürfen über ihr eigenes Einkommen (z. B. Ferialjob) mehr frei verfügen – aber auch hier gilt:Nur altersübliche und passende Käufe sind erlaubt. Verträge mit längerer Bindung (z. B. Abo, Ratenzahlung) brauchen weiterhin die Zustimmung der Eltern.
❌ Was nicht erlaubt ist:
In-App-Käufe oder Online-Abos ohne Zustimmung
Hochpreisige Technik oder Kleidung uvm. über das normale Budget hinaus
Verträge mit langfristigen Zahlungsverpflichtungen
✅ Tipp für Eltern zu Ostern:
Sprecht mit euren Kindern über sichere und erlaubte Käufe, legt ggf. gemeinsam Regeln fest und schaut bei jüngeren Kindern mit, bevor sie bestellen. So bleibt das Ostergeschenk eine Freude – und kein Problem. 🐰✨
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